Ziel einer Wassergenossenschaft ist die Entwicklung und Sicherung einer ausreichenden, kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Wasserversorgung.
Die Mitglieder einer Wassergenossenschaft sind Eigentümer, Betreiber und Nutznießer einer Wasserversorgungsanlage. Eine Wassergenossenschaft ist im Wasserrechtsgesetz geregelt und genießt den Rechtsstatus einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie wird auf freiwilliger Basis gegründet und mit einem Bescheid der Wasserrechtsbehörde genehmigt. Diese Organisationsform ermöglicht und sichert eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Handeln.
Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechtsbehörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Die oberösterreichischen Wassergenossenschaften werden vom OÖ WASSER Genossenschaftsverband in rechtlichen, organisatorischen und technischen Belangen unterstützt.