Herzlich Willkommen bei der Wassergenossenschaft Tragwein
Die Wassergenossenschaft Tragwein versorgt das Ortsgebiet von Tragwein, Teile der Ortschaften Fraundorf, Lugendorf und Mistlberg sowie einzelne an das Versorgungsgebiet angrenzende Objekte aus Baumgarten und Haarland mit Trink-, Nutz- und Löschwasser.
Das sind insgesamt 566 Haushalte, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten und Schulen bzw. rd. 2.000 Personen und damit mehr als die Hälfte der Einwohner Tragweins.
Das Formular für Wasseransuchen und eine Einbauskizze für den Wasserzähler finden Sie unter „Rechtliches„.
Gebührenanpassung ab April 2025
Auch wenn wir einen Teil des Wasserbedarfs mit kostengünstigen, weil frei zufließendem Quellwasser abdecken können, erfordert der steigende Wasserverbrauch und der zunehmende Spitzenverbrauch wesentlich höhere Entnahmen aus unseren Tiefbrunnen. Dadurch entstehen höhere Pumpkosten. Auch der finanzielle Aufwand für die immer umfangreicheren Wasserschutzmaßnahmen und Trinkwasseruntersuchungen steigt ständig. Zusätzlich treffen auch uns die steigenden Kosten, besonders im Bereich der Energie.
Unsere Aufgabe besteht in der Versorgung unserer Mitglieder mit qualitativ hochwertigem Wasser. Um das zu gewährleisten ist eine entsprechende Kostendeckung wesentlich. Trotz sparsamen Betriebes und vielen ehrenamtlich erbrachten Leistungen haben wir dennoch beschlossen, die Gebühren ab April 2025 anzuheben.
Wir freuen uns, dass wir unsere Gebühren im Vergleich zu anderen Wasserversorgern immer noch günstiger gestalten können. Als Beispiel, wie sich die Erhöhung auswirkt, möchten wir einen Haushalt mit einem Verbrauch von 240 m³ Wasser, entspricht dem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch im Jahr, anführen. Die Erhöhung von 14 Cent pro m³ erhöht die monatlichen Kosten bei diesem Beispiel um Euro 2,80 inkl. 10% Ust.
Bereitstellungs- und Verbrauchsgebühren (inkl. 10 % Ust) ab April 2025
Wasserbezugsgebühr: von € 1,61/m³ auf € 1,75/m³
Bereitstellungsgebühren:
Standardzähler bis 4 m³/h von € 52,80 auf € 60,50 / Jahr
Zähler über 10 m³/h von € 89,10 auf € 102,00 / Jahr
Mindestanschlussgebühr:
bei einer Bemessungsfläche bis 160 m² von € 2.640,– auf € 2.752,20
Anschlussgebührensatz je m²: von € 16,50 auf € 17,20
Anschlussgebührensatz je m² bei verdichteten Wohnraum: von € 24,75 auf € 25,80
Trinkwasserfilter Selbstwartung
Zweck und Technik
In vielen Trinkwasser-Installationen ist direkt hinter der Wasserzähleranlage ein mechanischer Filter eingebaut. Er verhindert, dass Feststoffe wie Sand oder Rost in die Trinkwasser-Installation gelangen und dort Korrosion oder Fehlfunktionen verursachen. Ablagerungen im Filter können zudem als Nährboden für Keime dienen. Es gibt rückspülbare und nicht rückspülbare Filter. Letztere besitzen einen austauschbaren Filtereinsatz.
Wartung – Das sollten Sie selbst tun
Mechanische Filter sollten mindestens alle sechs Monate geprüft und gewartet werden. Achten Sie dabei auf mögliche Auffälligkeiten, wie Wasseraustritt oder sichtbare Schmutzablagerungen. Die Wartung können Sie gemäß der Herstelleranleitung selbst durchführen.
- Rückspülbare Filter: Hier genügt es, den Filter zu spülen.
- Nicht rückspülbare Filter: Der Filtereinsatz muss gewartet und bei Bedarf ausgetauscht werden.
Da Sie beim Wechsel des Filtereinsatzes direkt am Trinkwasser arbeiten, lesen Sie unbedingt die Einbauanleitung und Herstellerangaben sorgfältig durch und achten Sie auf Sauberkeit!