Wassergenossenschaft Tragwein
Mit Bescheid vom 6.5.1939 der Landeshauptmannschaft Oberdonau (heute Amt der OÖ Landesregierung) wurden die ersten Satzungen genehmigt und somit die Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zuerkannt. Die WG Tragwein ist seit 1947 Mitglied beim OÖ WASSER Genossenschaftsverband.
Geltende Rechtsgrundlagen:
Formulare:
- Wasseransuchen (PDF)
- Ermäßigung Wasserbezugsgebühren (PDF)
- Einbauskizze Wasserzähler (PDF)
- Bezugsmeldung (PDF).